Undertaker hat geschrieben:genki hat geschrieben:laut alice is dsl 16k geschaltet und ich soll mich wegen anschlussoptimierung noch 14 tage gedulden
Da wurde wohl auf das sog. Sicherheitsprofil hingewiesen welches innerhalb von 14 Tagen optimiert wird. Das ist aber bei deinem Anschluß nicht notwendig da er ohne Telefon ist.
nope nix sicherheitsprofil
"auszug aus der mail von alice"
Sehr geehrter Herr X,
wir beziehen uns auf Ihre E-Mail.
Sofort nach der Aktivierung durchläuft Ihr Anschluss automatisch ein Optimierungsprogramm mit dem Ziel, eine möglichst hohe Internetübertragungsrate bei bester Telefonverbindung zu erreichen.
Diese Anschlussoptimierung benötigt 14 Tage, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Verbindungsstabilität und Verbindungsgeschwindigkeit herzustellen. Dabei beobachten wir den Anschluss auch zu unterschiedlichen Tageszeiten, um Nutzungsspitzen berücksichtigen zu können.
Die 14 Tage fallen zeitlich nicht mit der Widerrufsfrist zusammen, die bereits mit der Bestellung beginnt.
Bitte haben Sie noch etwas Geduld und testen Sie Ihren Anschluss nach Ablauf der 14 Tage erneut. Sollten dann weiterhin Störungen auftreten, rufen Sie uns bitte an. Sie erreichen uns rund um die Uhr unter der unten angegebenen Telefonnummer, auch an Sonn- und Feiertagen.
"ende"
also versteh ich das jetzt so das der brief schwachsin is und nix mit der bandbreite zu tun hat und man mich nur hinhalten will !?
erzähl mir kein stuss ich hab lang bei t-com gearbeitet und war da im call center als der beschluss rauskam das nur noch die bandbreite berechnet werden darf die verfügbar ist !
auch wenn kein anderen tarife verfügbar sind mit weniger bandbreite , willst mir hier erzählen das wenn ich n auto mit 500ps kauf ich mich damit abfinden muss wenn der hersteller sagt in meiner stadt verkaufen wir die nur mit 200ps ?
da hast den beschluss :
Verweis auf Geschäftsbedingungen
Das Amtsgericht Fürth wies in seiner Urteilsbegründung darauf hin, dass das fehlende Tempo des Anschluss eine erhebliche Pflichtverletzung seitens des Anbieters darstelle. Der Verbraucher sei deshalb nicht auf die in der Regel für Internet-Verträge geltende Vertragslaufzeit von 24 Monaten angewiesen und könne vorher kündigen oder der Provider muss nur die Tatsächliche Bandbreite Berechnen.
Der Provider begründete die Ablehnung der Kündigung mit dem Hinweis auf seine Allgemeine Geschäftsbedingungen. Dort habe gestanden, dass der Anbieter lediglich die am Ort maximal zur Verfügung stehende Bandbreite liefern müsse. Dies ließ das Gericht aber nicht gelten - mit der Begründung, dass der Kunde dadurch benachteiligt werde, weil er weiterhin für die höhere Bandbreite zu zahlen habe.
scheinbar wird hier auch auf die unwissenheit der kunden gezählt...